Lizenzbedingungen für MachFokus.
§ 1 Zweck, Vertragsparteien und Gegenstand
(1) MachFokus ist ein Werkzeug zur Organisationsentwicklung. Entscheidungen über Prozesse, Dokumente und organisatorische Maßnahmen trifft ausschließlich der Kunde.
(2) Diese Lizenzbedingungen gelten zwischen der Datenakademie GmbH (nachfolgend „Datenakademie") und der Person oder dem Unternehmen, das die App MachFokus bezieht und nutzt (nachfolgend „Kunde").
(3) Gegenstand ist die Nutzung der App MachFokus. Leistungen der Datenakademie außerhalb der App - insbesondere der Betrieb Digitaler Mitarbeiter und die Zusammenarbeit auf der Plattform - richten sich nach den AGB der Datenakademie.
(4) Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Erwirbt gleichwohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB die App, gelten diese Lizenzbedingungen mit den Maßgaben der § 3 Abs. 4 bis 6, § 7 Abs. 7 und § 9; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(5) Soweit das Abonnement über den Apple App Store abgeschlossen wird, erfolgt der Kauf über Apple. Apple ist nicht Anbieter der in der App erbrachten Leistungen der Datenakademie.
§ 2 Lizenz zur Nutzung der App
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, MachFokus auf Apple-Geräten zu nutzen, die er besitzt oder kontrolliert, solange ein wirksames Abonnement besteht oder die Nutzung durch einen Servicevertrag gedeckt ist (§ 5).
(2) Ohne Abonnement steht MachFokus für eine einmalige Arbeitsprobe von 60 Minuten je Gerät zur Verfügung; sie beginnt mit der erfolgreichen Prüfung des KI-Schlüssels. Nach Ablauf können keine weiteren Funktionen genutzt werden, bis ein Abonnement abgeschlossen oder ein entsprechender Servicevertrag besteht. Bereits erzeugte Daten bleiben erhalten. Wer je ein Abonnement hatte, erhält keine Arbeitsprobe mehr.
(3) Zurückentwickeln, Entschlüsseln und Weitergabe der App sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht sie erlaubt.
§ 3 Abonnementmodell
(1) Das Abonnement wird über den App Store abgeschlossen und abgerechnet. Preis und Laufzeit ergeben sich aus der Anzeige im Kaufvorgang und im App Store.
(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern es nicht vor Ablauf über die Einstellungen der Apple-ID gekündigt wird. Apple sieht dafür derzeit einen Vorlauf von 24 Stunden vor. Weitergehende gesetzliche Kündigungsrechte des Kunden und günstigere Regelungen des App Store bleiben unberührt.
(3) Zahlungen werden über die Apple-ID des Kunden abgewickelt. Die Datenakademie erhält keine Zahlungsdaten. Für Erstattungen gelten die Bedingungen des App Store.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, richten sich Widerruf und Erstattung nach den Bedingungen, unter denen der Kauf im App Store zustande kommt; die Datenakademie ist an diesem Kaufvorgang nicht als Verkäufer beteiligt. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber Apple bleibt unberührt. Die Datenakademie kürzt Rechte des Verbrauchers nicht, die ihm gegenüber Apple zustehen.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, gelten für MachFokus als digitales Produkt die §§ 327 ff. BGB. Die Datenakademie stellt insbesondere Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind (§ 327f BGB). Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln werden durch diese Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt.
(6) Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen kann ein Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde der sofortigen Ausführung ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dadurch sein Widerrufsrecht zu verlieren. Die dafür nötigen Erklärungen holt der App Store im Kaufvorgang ein.
§ 4 Umfang des Abonnements
(1) Das Abonnement umfasst je Abrechnungszeitraum die Bearbeitung einer Organisation. Abrechnungszeitraum ist die Laufzeit des Abonnements (§ 3 Abs. 1). Für jede weitere Organisation, die im selben Abrechnungszeitraum bearbeitet werden soll, wählt der Kunde im App Store eine Stufe mit größerem Umfang. Preis und Umfang je Stufe ergeben sich aus der Anzeige im Kaufvorgang und im App Store.
(2) Welche Organisationen freigeschaltet sind, bestimmt der Kunde in MachFokus. Eine Freischaltung gilt für die freigeschaltete Organisation und für den laufenden Abrechnungszeitraum. Eine freigeschaltete Organisation zählt bis zum Ende dieses Abrechnungszeitraums zum gewählten Umfang, auch wenn sie vorher archiviert wird. Mit jedem neuen Abrechnungszeitraum entscheidet der Kunde neu.
(3) Erhöht der Kunde den Umfang, kann er sofort weiterarbeiten. Verringert er ihn, gilt der kleinere Umfang ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; bis dahin bleibt der bezahlte Umfang nutzbar.
(4) Nicht freigeschaltete Organisationen, auch archivierte, bleiben in der App vollständig erhalten und lesbar, können aber nicht bearbeitet werden. Die Ausgabe des QM-Handbuchs als PDF setzt die Freischaltung der Organisation voraus.
§ 5 Livedigitale und lokale Organisationen
(1) Livedigitale Organisationen sind Organisationen auf der Plattform der Datenakademie. Werden für sie Digitale Mitarbeiter der Datenakademie betrieben, ist ihre Nutzung in MachFokus bereits durch den jeweiligen Servicevertrag abgedeckt; ein zusätzliches Abonnement ist dafür nicht erforderlich.
(2) Lokale Organisationen bestehen ausschließlich auf dem Gerät des Kunden. Die Datenakademie hat keinen Zugriff auf sie.
(3) Daten livedigitaler Organisationen werden auf der Plattform gespeichert und bleiben auch nach einer Deinstallation der App erhalten. Daten lokaler Organisationen werden mit der App gelöscht, wenn der Kunde die App vom Gerät entfernt. Die Datenakademie übernimmt keine Sicherung lokaler Organisationen; für die Sicherung ist der Kunde verantwortlich. MachFokus bietet dafür den Export des QM-Handbuchs und der Prozessmodelle.
§ 6 Kündigung und Folgen
(1) Die Kündigung des Abonnements erfolgt über die Einstellungen der Apple-ID.
(2) Nach Ende des Abonnements ruht MachFokus. Die Daten bleiben unangetastet; ein späteres Abonnement setzt am selben Stand fort.
(3) Die Datenakademie kann die Nutzung sperren, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen § 2 Abs. 3 verstößt oder die App nachweislich rechtswidrig einsetzt. Vor der Sperre wird der Kunde darauf hingewiesen und erhält, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
§ 7 Haftung
(1) MachFokus erzeugt Vorschläge - Prozesslandschaften, Textbausteine, Hinweise und Dokumente. Diese sind Arbeitsgrundlagen. Sie werden erst durch Prüfung und Übernahme durch den Kunden Teil seiner Dokumentation. Die inhaltliche Verantwortung für übernommene Vorschläge trägt der Kunde.
(2) Geschuldet ist die Bereitstellung des Werkzeugs zur Vorbereitung auf Prüfungen und Audits, nicht deren Ergebnis. Die Erteilung von Testaten und Zertifikaten obliegt den dafür zuständigen Stellen.
(3) MachFokus ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder fachliche Beratung.
(4) Die Datenakademie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, gegenüber Unternehmern höchstens jedoch bis zur Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der Datenakademie für reine Vermögensschäden, derzeit 250.000 € je Versicherungsfall. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen des Absatzes 4 gelten nicht, soweit die Datenakademie eine Garantie übernommen hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Sie gelten ferner nicht für Ansprüche aus den §§ 327 ff. BGB.
(6) Die Verantwortung für übernommene Vorschläge (Absätze 1 bis 3) lässt die gesetzlichen Anforderungen an die App selbst unberührt: Für ihre Funktionsfähigkeit und für Aktualisierungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, gegenüber Verbrauchern insbesondere die §§ 327 ff. BGB (§ 3 Abs. 5).
(7) Ist der Kunde Verbraucher, findet eine betragsmäßige Begrenzung der Haftung nach Absatz 4 keine Anwendung.
§ 8 Datenschutz
(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung der Datenakademie unter datenakademie.info/datenschutz.
(2) Nutzt der Kunde einen eigenen Schlüssel eines KI-Anbieters, besteht die Vertragsbeziehung zu diesem Anbieter unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Anbieter.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Vorschriften jenes Staates unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Datenakademie. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Datenakademie ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
§ 10 Ergänzende Bestimmungen für den Bezug über den App Store
Diese Bestimmungen setzen die Mindestanforderungen um, die Apple an Lizenzbedingungen stellt. Sie gelten nur, soweit die App über den App Store bezogen wird, und gehen bei Widersprüchen den übrigen Bestimmungen vor.
(1) Dieser Lizenzvertrag über die Nutzung der App besteht ausschließlich zwischen der Datenakademie und dem Kunden. Apple ist nicht Partei dieses Lizenzvertrags. Der Kaufvorgang im App Store bleibt davon unberührt (§ 1 Abs. 5).
(2) Die Nutzung richtet sich zusätzlich nach den Nutzungsbedingungen des App Store, einschließlich der dortigen Regelungen zur Familienfreigabe.
(3) Für Wartung und Support der App ist allein die Datenakademie verantwortlich. Apple trifft insoweit keine Pflicht.
(4) Entspricht die App einer anwendbaren Garantie nicht, kann der Kunde Apple hierüber benachrichtigen; Apple erstattet ihm dann - soweit anwendbar - den Kaufpreis. Darüber hinaus trifft Apple keine Garantieverpflichtung. Weitergehende Ansprüche richten sich gegen die Datenakademie.
(5) Ansprüche im Zusammenhang mit der App - insbesondere aus Produkthaftung, wegen der Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen und aus Verbraucherschutzvorschriften - richten sich gegen die Datenakademie, nicht gegen Apple.
(6) Wird behauptet, die App verletze Schutzrechte Dritter, obliegen Verteidigung und Erledigung allein der Datenakademie.
(7) Der Kunde sichert zu, sich nicht in einem Staat aufzuhalten, gegen den ein Embargo der Vereinigten Staaten besteht, und nicht auf einer US-Liste verbotener oder beschränkter Parteien geführt zu werden.
(8) Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser Lizenzbedingungen und berechtigt, sie gegenüber dem Kunden durchzusetzen.
(9) Fragen, Beschwerden und Ansprüche zur App richtet der Kunde an: Datenakademie GmbH, Hyeholz 45, 24369 Waabs, dms@datenakademie.de.