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MachWerk und MachZeit befinden sich in der internen Erprobung. Funktionen, Inhalte und Preise können sich noch ändern.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: 22.04.2026 · Datenakademie GmbH

Wir arbeiten mit Ihnen. Nicht für Sie.

Gute Zusammenarbeit braucht klare Spielregeln – keine Fallen. Diese AGB beschreiben, wie wir gemeinsam arbeiten: partnerschaftlich, verbindlich, auf Augenhöhe. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie uns – wir erklären es gerne persönlich.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Datenakademie GmbH (nachfolgend „Datenakademie") gegenüber Unternehmen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsgegenstand

Die Datenakademie entwickelt, betreibt und optimiert Digitale Mitarbeiter – automatisierte Prozesse, die auf der Basis dokumentierter Geschäftsprozesse des Auftraggebers arbeiten. Der Auftraggeber bleibt jederzeit Eigentümer seiner Prozessdokumentation und seiner Daten.

3. Zusammenarbeit und Mitwirkung

Automatisierung gelingt nur gemeinsam. Wir bringen das technische Wissen – Sie bringen das Prozesswissen. Für den Erfolg ist es notwendig, dass Prozessverantwortliche Ihrer Seite aktiv mitwirken: Interviews, Rückfragen, Tests. Diese Mitwirkung ist keine Last, sondern der Kern unserer Methode.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Datenakademie zur Anpassung vereinbarter Zeitpläne.

4. Schutz Ihres geistigen Eigentums

Alles, was wir über Ihr Unternehmen erfahren – Prozesse, Entscheidungsstrukturen, Systemarchitektur, Mitarbeiterwissen – ist vertraulich. Wir geben es nicht weiter, nutzen es nicht für andere Kunden und verwerten es nicht nach Ende der Zusammenarbeit.

Die erstellte Prozessdokumentation nach ISO 9001 gehört Ihnen – dauerhaft, unabhängig davon, ob unsere Zusammenarbeit fortbesteht. Sie erhalten alle Dokumente in einem Format, das Sie ohne uns weiterverwenden können.

5. Preise und Abrechnung

Unsere Preise sind Festpreise. Kein Stundensatz, kein Nachschlag, keine versteckten Kosten. Der vereinbarte Preis ist der Preis – auch wenn der Aufwand auf unserer Seite höher ist als erwartet. Wir tragen dieses Risiko, nicht Sie.

Digitale Mitarbeiter im laufenden Betrieb werden auf Basis vereinbarter Items und ihres Schwierigkeitsgrads abgerechnet – transparent, nachvollziehbar, monatlich kündbar.

6. Haftung und Produktverantwortung

6.1 Grundsatz

Die Datenakademie haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

6.2 Software als Produkt

Unsere Apps (MachWerk, MachZeit) und Digitale Mitarbeiter sind Softwareprodukte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Die Datenakademie haftet als Herstellerin nach den gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung. Eine vertragliche Einschränkung dieser gesetzlichen Haftung ist nicht möglich und nicht beabsichtigt.

6.3 Entscheidungshoheit des Auftraggebers

Automatisierte Prozesse treffen Entscheidungen auf Basis dokumentierter Regeln. Entscheidungspunkte, die menschliches Urteilsvermögen erfordern, werden im Prozessdesign explizit als solche ausgewiesen und nicht automatisiert. Der Auftraggeber bestimmt, welche Entscheidungen automatisiert werden und welche nicht.

6.4 Aktualisierungspflicht

Die Datenakademie stellt Aktualisierungen und Fehlerbehebungen für ihre Software bereit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Die Installation von Updates obliegt dem Auftraggeber. Schäden, die durch das Unterlassen bereitgestellter Sicherheitsupdates entstehen, gehen nicht zu Lasten der Datenakademie.

6.5 Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Alle Entscheidungen Digitaler Mitarbeiter werden protokolliert. Die Dokumentation steht dem Auftraggeber jederzeit zur Verfügung. Im Falle eines Haftungsanspruchs Dritter unterstützt die Datenakademie den Auftraggeber bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen der gesetzlichen Offenlegungspflichten.

6.6 Haftungshöchstgrenze

Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Vergütung begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden oder bei Vorsatz.

7. Laufzeit und Kündigung

Transformationsprojekte (Digitale Grundordnung) laufen über einen vereinbarten Festpreis-Zeitraum. Der laufende Betrieb danach ist monatlich kündbar – ohne Begründung, ohne Frist, ohne Konventionalstrafe.

8. Hinweise zu KI-gestützten Entscheidungen

Digitale Mitarbeiter der Datenakademie nutzen regelbasierte Automatisierung und KI-Komponenten. Der Auftraggeber wird vor Inbetriebnahme eines Digitalen Mitarbeiters über Art und Umfang der automatisierten Entscheidungsfindung informiert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, automatisierte Prozesse in angemessenen Abständen zu prüfen und die Datenakademie über fehlerhafte Ergebnisse zu informieren. Die Datenakademie stellt hierfür geeignete Überwachungswerkzeuge bereit.

9. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kiel.

Kontakt

Datenakademie GmbH · Hyeholz 45 · 24369 Waabs
Geschäftsführer: Jürgen M. Möckel · Amtsgericht Kiel · HRB 25696 KI
dms@datenakademie.de

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