DatenakademieDatenakademie
  • Info
  • Apps
  • Digitale Mitarbeiter
  • Plattform
  • QM-Handbuch
  • Beispiele
  • Verwaltung
  • Partner
  • Gründer
  • Preise
AGB
Info Apps Digitale Mitarbeiter Plattform QM-Handbuch Beispiele Verwaltung Partner Gründer Preise GlossarMaterial
ImpressumDatenschutzAGB
← Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rahmenregelungen für die Vermietung Digitaler Mitarbeiter · Stand: 20.02.2024 · Datenakademie GmbH

1. Gegenstand und Geltungsbereich

(1) Die Datenakademie bietet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Kunden") Digitale Mitarbeiter für den weitestgehend vollautomatischen Ablauf von Arbeitsaufgaben an. Daneben können Kunden bestimmte manuelle Services auch über Services durch die Datenakademie erledigen lassen. Die Leistungen der Datenakademie bestehen daher in folgendem: Erarbeitung digitalisierbarer Arbeitsabläufe, Anlernen Digitaler Mitarbeiter, Bereitstellen der Arbeitsbedingungen für Digitale Mitarbeiter, Weiterbildung Digitaler Mitarbeiter und Erledigung von Aufgaben. Der Vertragsgegenstand ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Anbindung des Kunden an das Internet ist zumindest periodisch notwendig.

(3) Die Anbindung selbst ist nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

(4) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn die Datenakademie in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.

2. Einrichtung Digitaler Mitarbeiter für den Kunden

(1) Kostenlose Leistungen der Datenakademie. Die Datenakademie stellt mit dem Portal datenakademie.de eine Möglichkeit zur Verfügung, Digitale Mitarbeiter auszubilden und in individuelle Aufgaben einzuarbeiten. Wie jeder Mitarbeiter benötigen auch Digitale Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung. In der Datenakademie können Stellenbeschreibungen (nach ISO 9001) für Digitale Mitarbeiter dokumentiert werden. Zu der Stellenbeschreibung gehört auch die Festlegung der Schnittstellen, mittels derer der Kunde die erledigten Ergebnisse erhält. In der Aufgabenbeschreibung legt der Kunde auch Rollen und ihre Befugnisse im Prozess fest. Rollen bedeuten unterschiedliche Berechtigungen in Bezug auf menschliche Arbeitsschritte. Die Rolle CPO (Prozessverantwortlicher) ist für jeden Prozess obligatorisch. CPOs dürfen entscheiden und Änderungen in den Arbeitsabläufen kostenpflichtig beauftragen.

(2) Angebot zur individuellen Livesetzung. Nach Abschluss der Arbeitsplatzbeschreibung übersendet die Datenakademie dem Kunden ein Angebot zur Livesetzung des Digitalen Mitarbeiters. Die dafür notwendigen Leistungen werden zu Paketpreisen angeboten. Nach Absprache kann auch nach Aufwand abgerechnet werden. Ein Angebot nach Aufwand ist eine Schätzung des voraussichtlichen Aufwandes. Erkennt die Datenakademie, dass der geschätzte Aufwand voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten wird, wird die Datenakademie die Arbeiten einstellen und dem Kunden mitteilen, welche Überschreitung voraussichtlich eintreten wird. Bis dahin ruht der Aufwand der Datenakademie. Der Kunde kann sodann entscheiden, ob die Arbeiten abgebrochen oder fortgesetzt werden. Im Falle des Abbruchs zahlt der Kunde nur den bis zum Abbruch angefallenen Dienstleistungsaufwand. Entscheidet sich der Kunde für die Fortsetzung, gilt die neue Schätzung als vertraglich verbindlich vereinbart. Jeder Vertrag kommt erst mit Zugang des unterschriebenen Angebotes des Kunden bei der Datenakademie zustande.

(3) Abnahme. Nach dem Anlernen des Digitalen Mitarbeiters teilt die Datenakademie dies dem Kunden mit. Der Kunde hat sodann zwei Wochen Zeit, die Erledigung der Aufgaben zu prüfen. Zeigen sich keine Mängel, erklärt der Kunde die Abnahme. Die Verweigerung der Abnahme wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen, § 640 Absatz 1 Satz 2 BGB. Vor Zugang einer Abnahme und Zahlung der für die Einarbeitung zu zahlenden Vergütung wird der Digitale Mitarbeiter nicht produktiv tätig.

3. Leistungen

(1) Kernarbeitszeiten für Leistungen der Datenakademie GmbH: Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr. Es gelten die deutschlandweiten Feiertage und die Feiertage aller einzelnen Bundesländer sowie der 24.12. und 31.12.

(2) Die Datenakademie stellt die gem. § 2 eingearbeiteten Digitalen Mitarbeiter und die Ergebnisse ihrer Arbeit (Geschäftsvorfälle) über eine gemeinsam definierte Schnittstelle dem Kunden zur Verfügung. Die von der Datenakademie zur Verfügung gestellten Digitalen Mitarbeiter verfügen über Zähler, die die Anzahl der Geschäftsvorfälle ermittelt. Wird die vereinbarte Anzahl der Geschäftsvorfälle überschritten, wird die weitere Ausführung abgelehnt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine Mitteilung, dass die vereinbarte Höchstzahl erreicht ist und gegebenenfalls ein Angebot für eine Erweiterung (Paket). Neue Pakete werden wie folgt beauftragt: Der Kunde teilt mit, dass er ein Paket beauftragen will. Er erhält sodann eine E-Mail mit einem Link. Betätigt der Kunde den Link, ist das der verbindliche Auftrag und das neue Paket wird freigeschaltet.

(3) Die Datenakademie stellt dem Kunden die Digitalen Mitarbeiter 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. Die Datenakademie gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel (nachfolgend „SLA"). Über erforderliche Wartungsarbeiten und dadurch bedingte Ausfälle der vertragsgegenständlichen Leistungen werden die Kunden soweit möglich rechtzeitig informiert. Ausfälle der vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. Für internet- oder netzbedingte Ausfallzeiten und für Ausfallzeiten, in denen die vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Datenakademie liegen, wie bspw. höherer Gewalt, Verschulden Dritter etc., über das Internet nicht zu erreichen sind, ist die Datenakademie nicht verantwortlich. Sind die vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund der Einbindung von Angeboten von Drittanbietern durch den Kunden nicht verfügbar, so ist die Datenakademie dafür ebenfalls nicht verantwortlich.

(4) Die Datenakademie sichert Daten täglich, wöchentlich und monatlich. Für eine elektronische Archivierung ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern sie nicht Teil des Angebotes ist.

(5) Reaktionszeiten. Geht seitens des Kunden eine Mängelrüge ein, wird die Datenakademie innerhalb der Reaktionszeit mit der Untersuchung des Mangels und ggfs. seiner Behebung beginnen. Reaktionszeit ist die Zeit zwischen dem Eingang der Meldung des Kunden und dem Beginn der Mängeluntersuchungs- und -Beseitigungsarbeiten durch die Datenakademie. Die Reaktionszeit beträgt 4 Stunden bezogen auf die Kernarbeitszeit der Datenakademie (§ 3 Abs. 1). Geht z. B. eine Fehlermeldung am Montag um 16 Uhr ein, endet die Reaktionszeit am darauffolgenden Dienstag um 11 Uhr.

4. Pflichten des Kunden

(1) Sollte es bei der Nutzung von Digitalen Mitarbeitern zu Störungen kommen, ist der Kunde verpflichtet, die Datenakademie hierüber unverzüglich zu informieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, die Datenakademie unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Personen das Passwort bekannt ist.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, um Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Leistungen der Datenakademie oder gegenüber Dritten vorzunehmen, wie bspw. das massenhafte Versenden von E-Mails („Spam"), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, Einsatz oder Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

(4) Die Datenakademie ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder - soweit erforderlich - den Zugang des Kunden zu den betroffenen Inhalten bzw. vertragsgegenständlichen Leistungen bei einem Verstoß gegen die Regelungen in § 3 bis zur Beseitigung der Verletzung zu sperren. Vor einer Löschung und nach einer Sperrung wird die Datenakademie dem Kunden - soweit möglich - Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 4 Abs. 3 oder 4 dieser AGB ist die Datenakademie berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Kunde den Verstoß zu vertreten, so ist er der Datenakademie gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

5. Nutzungsrechte und Freistellung

(1) Die Datenakademie räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Eine körperliche Überlassung der vertragsgegenständlichen Digitalen Mitarbeiter außerhalb der IT-Infrastruktur der Datenakademie erfolgt nicht. Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist der internetbasierte Zugriff auf die Aufgaben sowie etwaige zur Verfügung gestellte Inhalte. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf von der Datenakademie während der Laufzeit des Vertrags eingespielte aktuelle Version. Die Datenakademie ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung bzw. Aufrechterhaltung der vertragsgegenständlichen Leistung zwingend erforderlich ist.

(2) Die Nutzung der Digitalen Mitarbeiter ist beschränkt auf die Bearbeitung der im Angebot abschließend beschriebenen und vereinbarte Anzahl von Geschäftsvorfällen. Der Kunde ist informiert, dass die Digitalen Mitarbeiter einen Zähler besitzen, der eine Mehrnutzung innerhalb des vereinbarten Zeitraums (z. B. 100 Geschäftsvorfälle pro Monat) unterbindet. Will der Kunde mehr Geschäftsvorfälle nutzen, muss er das Recht an weiteren Geschäftsvorfällen (Pakete) erwerben. Im Falle der Mehrnutzung vergütet der Kunde - auch nachträglich - die Mehrnutzung durch Nachkauf entsprechender Pakete.

(3) Der Kunde darf die Digitalen Mitarbeiter nur zu dem Zweck einsetzen, die vertraglich definierten Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Insbesondere (i) ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder (ii) das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Digitalen Mitarbeiter für andere Unternehmen oder (iii) die Nutzung der Plattform zur Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden oder seiner Konzernunternehmen sind, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Datenakademie erlaubt. Die gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Datenakademie von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen der Datenakademie durch den Kunden beruhen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nur, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Datenakademie.

6. Haftung für Mängel

(1) Für Mängel an den vertragsgegenständlichen Leistungen haftet die Datenakademie ausschließlich nach Maßgabe dieses § 6.

(2) Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert ist. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, ist der Kunde von der Zahlung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.

(3) Der Kunde wird die Datenakademie unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln in Textform unterrichten.

(4) Bei der Beseitigung der Mängel wird der Kunde die Datenakademie soweit möglich und zumutbar unentgeltlich unterstützen und ihm alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die die Datenakademie zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

(5) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen oder später eintretenden Mangels an den vertragsgegenständlichen Leistungen wegen eines Umstands, den die Datenakademie nicht zu vertreten hat, besteht nicht.

(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt die Datenakademie keine Gewährleistung, dass die Digitalen Mitarbeiter mit Leistungen oder Produkten Dritter zusammenarbeiten.

(7) Die Datenakademie leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach Wahl der Datenakademie durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Datenakademie stehen für jeden Mangel mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung zu. Schlägt die durchgeführte Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder den Vertrag zu kündigen.

(8) Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet die Datenakademie nur im Rahmen der nachstehenden Haftungsbestimmungen.

(9) Eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Kunden, insbesondere unter Einbeziehung Dritter, ist ausgeschlossen.

(10) Ansprüche aus der gesetzlichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von zwölf Monaten nach Abnahme der betreffenden Leistungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Baumängel) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Datenakademie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung oder den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.

(11) Schutzrechte Dritter. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die von der Datenakademie gelieferten Leistungen gegenüber dem Kunden geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen durch den Kunden hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird die Datenakademie nach eigener Wahl und auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden keine Kosten für Digitale Mitarbeiter berechnen. Schlägt die vorgenannte Nacherfüllung fehl oder sind diese Maßnahmen für die Datenakademie unzumutbar, ist der Kunde unter Anrechnung einer angemessenen Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung bzw. erreichten Ergebnisse berechtigt, nach seiner Wahl den Vertrag bezüglich des betroffenen Leistungsteils zu kündigen oder dessen Preis zu mindern. Der Kunde hat die Datenakademie von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf die behauptete Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit der Datenakademie führen. Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist oder auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht. Die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen eine Haftung vorgesehen ist.

7. Haftung

(1) Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Datenakademie beruhen, haftet die Datenakademie dem Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung der Datenakademie auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt auf die letzte monatliche Vergütung des Digitalen Mitarbeiters, höchstens auf 50.000 €.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.

(4) Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

8. Vergütung

(1) Die Vergütung für die Einarbeitung des Digitalen Mitarbeiters (§ 2), die Kosten für seine Bereitstellung und die Anzahl der zu bearbeiteten Geschäftsvorfälle (§ 3) ist im Angebot festgelegt.

(2) Die Einarbeitungspakete der Datenakademie werden berechnet, wenn die Einarbeitung erfolgreich ist und der Digitale Mitarbeiter bereitgestellt werden soll.

(3) Die Vergütung für die Bereitstellung der Digitalen Mitarbeiter berechnet sich aus dem Schwierigkeitsgrad und dem Automatisierungsgrad der Geschäftsvorfälle.

(4) Die Vergütung wird bis zum 15. für den nächsten Monat berechnet.

(5) Die Vergütung bezieht sich jeweils auf einen Kalendermonat. Rumpfmonate werden als ganzer Monat abgerechnet.

(6) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt, hat eine unbegrenzte Laufzeit und kann von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Der Digitale Mitarbeiter wird vom Kunden gekündigt, wenn der Bereitstellungspreis nicht für den kommenden Monat bezahlt wurde.

(3) Wird der Bereitstellungspreis für die nächste Periode bis zum 8. Tage nach Rechnungsstellung nicht gezahlt, wird die Datenakademie die Zahlung anmahnen und kann bis zum Ausgleich seine Leistungen für den Kunden einschränken, aussetzen oder außerordentlich kündigen.

(4) Wird die Leistungsabrechnung über die vorhergehende Periode bis zum 8. Tage nach Rechnungsstellung nicht gezahlt, wird die Datenakademie die Zahlung anmahnen und kann bis zum Ausgleich seine Leistungen für den Kunden einschränken, aussetzen oder außerordentlich kündigen.

(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail).

(7) Nach Beendigung des Vertrags können die vom Kunden auf dem Portal datenakademie.de zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gespeicherten Dateien 90 Tage nach dem Ende des Vertrags von der Datenakademie gelöscht werden. Diese Dateien sowie etwaige erforderliche strukturelle Informationen können vom Kunden selbst gesichert oder ihm von der Datenakademie - gegen Erstattung der dabei anfallenden Kosten - elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

10. Datenschutz

(1) Die Datenakademie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

(2) Falls der Kunde durch Digitale Mitarbeiter personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen will, gelten die AGB Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung der Datenakademie, die unter datenakademie.de/agb eingesehen und heruntergeladen werden können.

(3) Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, obliegt dem Kunden.

11. Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner werden wechselseitig über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren. Sie werden wechselseitig dafür sorgen, dass Dritte nicht unbefugt Kenntnis erhalten. Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere, vertrauliche Informationen geheim zu halten, d. h. sie weder direkt noch indirekt Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen und sie ausschließlich zur Erreichung des Zwecks der Zusammenarbeit zu verwenden. Jeder Vertragspartner wird bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anwenden, die er in vergleichbaren eigenen Angelegenheiten anwendet.

(2) Für den Schutz vertraulicher Daten gilt entsprechend § 10 Datenschutz.

(3) Die Tatsache der Zusammenarbeit mit der Datenakademie und Nutzung der Plattform dürfen Kunden veröffentlichen. Die Datenakademie kann dann ebenfalls die Zusammenarbeit veröffentlichen. Andernfalls wird die Datenakademie die Zusammenarbeit geheim halten oder nach textlicher Freigabe (E-Mail) durch den Kunden veröffentlichen.

12. Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag ist der Geschäftssitz der Datenakademie. Klagt die Datenakademie, ist sie auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Textform, sofern im Vertrag oder diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Kontakt

Datenakademie GmbH · Hyeholz 45 · 24369 Waabs
Geschäftsführer: Jürgen M. Möckel · Amtsgericht Kiel · HRB 25696 KI
dms@datenakademie.de

← Zurück