Satzung des Küstenwerk Bildungswerk e. V. Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 14. März 2024, geändert am 21. März 2026. § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Küstenwerk Bildungswerk e. V. und hat seinen Sitz in Nordhaven. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. § 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Bildung. Der Verein verwirklicht diesen Zweck insbesondere durch Lehrgänge zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen, Kurse zur Digitalisierung von Arbeitsabläufen und die Ausrichtung eines jährlichen Ausbildungstags für die Region. Die Angebote stehen Beschäftigten der Küstenwerk-Gruppe und allen Interessierten der Region offen. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. § 4 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist in Textform an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag beträgt 60 Euro für natürliche und 500 Euro für juristische Personen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten, durch Ausschluss oder durch Tod. § 5 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Ein Beirat aus bis zu fünf Personen berät den Vorstand in Bildungsfragen. § 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus drei Personen: Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Schatzmeisterei. Er wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand beschließt das Jahresprogramm, verantwortet die Mittelverwendung und legt der Mitgliederversammlung den Jahresbericht vor. § 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Die Einladung erfolgt in Textform mit einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung. Die Versammlung beschließt über Jahresbericht, Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands, Beitragsordnung und Satzungsänderungen; Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. § 8 Kassenprüfung Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer prüfen jährlich die Jahresrechnung und berichten der Mitgliederversammlung. § 9 Auflösung Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für die Förderung der beruflichen Bildung. Fiktives Beispieldokument der Datenakademie GmbH. Demo-Welt "Küstenwerk Holding" aus MachZeit. Für Produktdemonstration und App-Review; keine Rechtsvorlage.